Insolvenzrecht

Ihr Wegweiser durch finanzielle Herausforderungen

In finanziell schwie­rigen Zeiten bieten wir Ihnen als Experten im Insolvenz­recht umfassende Beratung und prakti­sche Lösungs­wege. Ob Unterneh­mens­krise oder persön­liche Überschul­dung – unsere Kanzlei begleitet Sie auf dem Weg zu einer erfolg­rei­chen Restruk­tu­rie­rung oder einer effizi­enten Abwick­lung des Insolvenz­ver­fah­rens. Wir unterstützen Geschäfts­führer, Gesell­schafter und Selbst­stän­dige, aber auch Privat­per­sonen, die von Insolvenz bedroht sind oder bereits betroffen sind.

Dr. jur. Stephan Behrens 
Als Fachan­walt sowohl für Handels- und Gesell­­schafts­recht als auch für Steuer- und Steuer­straf­recht besitzt er auch spezia­­li­­sierte Erfahrungen im Bereich Insolvenz­recht.

Dr. Stephan Behrens bringt mehr als ein Jahrzehnt an spezia­li­sierten Erfahrungen im Bereich Insolvenz­recht mit, insbeson­dere durch seine langjäh­rige Arbeit für einen Insolvenz­ver­walter. Diese tiefgrei­fende Fachkenntnis ermöglicht ihm einen einzig­ar­tigen Einblick in die Perspek­tive und Anforde­rungen eines Insolvenz­ver­wal­ters.

Im Bereich des Insolvenz­rechts existieren zwei spezielle Verfah­rens­arten: Das Regelin­sol­venz­ver­fahren und das Verbrau­che­r­in­sol­venz­ver­fahren, beide sind als festste­hende Rechts­be­griffe zu verstehen.

Während das Regelin­sol­venz­ver­fahren in der Regel Unternehmen und Selbst­stän­dige adressiert, zielt das Verbrau­che­r­in­sol­venz­ver­fahren auf Privat­per­sonen ab, die in eine finanzi­elle Notlage geraten sind. In solchen Fällen bietet anwalt­liche Unterstüt­zung eine unerläss­liche Hilfestel­lung, um ein Verbrau­che­r­in­sol­venz­ver­fahren beim zustän­digen Insolvenz­ge­richt in die Wege zu leiten.

Das überge­ord­nete Ziel dieses Verfah­rens ist die nachhal­tige Befreiung von finanzi­ellen Verbind­lich­keiten.

Unsere Expertise im Überblick:

Außerge­richt­liche Schulden­be­rei­ni­gung: Proaktive Verhand­lungen mit Gläubi­gern, um eine Insolvenz abzuwenden.

Insolvenz­be­ra­tung: Zielge­rich­tete, indivi­du­elle Beratung bei der Einschät­zung und Planung von Insolvenz­ver­fahren.

Insolvenzan­fech­tung: Prüfung und Abwehr von ungerecht­fer­tigten Forderungen im Rahmen der Insolvenz.

Unterneh­mens­sa­nie­rung: Strate­gi­sche Neuaus­rich­tung und Optimie­rung der Betriebss­truk­turen.

Gläubi­ger­ver­tre­tung: Durchset­zung der Rechte von Gläubi­gern in Insolvenz­ver­fahren.
Privatin­sol­venzen und Verbrau­che­r­in­sol­venz­ver­fahren: Beratung und Beglei­tung für Privat­per­sonen auf dem Weg zur Restschuld­be­freiung.


Ihre finanzi­elle Gesund­heit ist unser oberstes Ziel. Kontak­tieren Sie uns für eine erste, unverbind­liche Konsul­ta­tion.

An der Seite von Dr. Stephan Behrens – speziell bei bei Verbrau­che­r­in­sol­venz­ver­fahren – Michaela Weber die Fachfrau und direkte Ansprech­part­nerin für Sie.