Während das öffentliche Baurecht den Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, den Schutz von Nachbarn und der Allgemeinheit vor Beeinträchtigungen vor Augen hat und die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben festlegt, regelt das private Baurecht die individuellen Vereinbarungen zwischen den Bauvertragsparteien.
Es betrifft also direkt die Beziehungen zwischen Bauherrn, Architekten, Handwerkern und anderen Beteiligten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Architektenrecht. Es definiert nicht nur die Rolle des Architekten im Bauprozess, sondern auch seine Verantwortlichkeiten und Pflichten gegenüber dem Bauherrn und anderen Beteiligten.
Unsere Kanzlei in Kevelaer am Niederrhein steht Ihnen in all diesen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Ob Sie eine Privatperson, ein Bauherr, ein Planungsbüro oder eine ausführende Firma sind, unsere Anwälte verfügen über das notwendige Know-how, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Dabei setzen wir auf:
Fachkundige Unterstützung gegenüber Behörden bei der Bauantragstellung, oder nach Ablehnung von Bauanträgen und rechtswidrigen Einschränkungen des individuellen Baurechts. Hilfe bei der Legalisierung ungenehmigter Bauten.
Unser Ziel ist es, für Sie effiziente und zufriedenstellende Lösungen zu finden, sodass Ihr Bauvorhaben auf einem soliden rechtlichen Fundament steht. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Projekt in sicheren Händen ist.
Die Rechtsanwälte Dr. Stephan Behrens und Christian Schick
Erfahren und kompetent im öffentlichen und privaten Baurecht