Im Arbeitsrecht, vor allem im Kündigungsschutzrecht, ist er Ihr verlässlicher Partner. Und durch fortlaufende Weiterbildungen hat Herr Schick sich ein umfassendes Wissen im Erbrecht angeeignet, sei es beim Verfassen von Testamenten, erbrechtlichen Verträgen oder in Fragen rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
So ist er Ihnen gleichermaßen bei der Abwicklung von Erbschaften, Erbengemeinschaften und bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen behilflich.
Mit Sprachkenntnissen in Englisch, Französisch und Niederländisch und einer Mitgliedschaft im Deutsch-Niederländischen Anwaltsverein, repräsentiert Rechtsanwalt Schick nicht nur national, sondern auch international.
Seit dem Jahr 2000 engagiert sich Christian Schick privat als Vorsitzender des Kevelaerer Sportvereins.