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Steuerrecht


Dr. Stephan Behrens

„Rechtsanwalt Dr. Stephan Behrens legt aufgrund seiner beruflichen Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht einerseits sowie Fachanwalt für Steuerrecht andererseits einen Schwerpunkt seiner beratenden Tätigkeit auf die Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Steuerrecht, ins­be­sondere im Zusammenhang mit der Gründung, Umgestaltung und Übertragung von Firmen.

Die steuerlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse nutzt Rechtsanwalt Dr. Behrens des Weiteren bei der Beratung der Geschäftsführer von Unternehmen im Spannungsverhältnis zwischen Steuer- und Wirtschaftsrecht. Insbesondere die Zusammenarbeit mit verschiedenen, am Niederrhein ge­schäfts­ansässigen Steuerberatern hat sich seit Jahren bewährt.“



Steuerstrafrecht


Als Fachanwalt für Steuerrecht und einer der ersten von der Deutschen Anwaltsakademie (DAA) anerkannten, zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht ist Rechtsanwalt Dr. Behrens ein qualifizierter Ansprechpartner für den gesamten Bereich des Steuerstrafrechts. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts Dr. Behrens in diesem Gebiet umfasst sowohl die Beratung von Mandanten, die in ein Steuerstrafverfahren verwickelt sind, wie auch die Präven­tiv­beratung zur Vermeidung etwaiger Steuerstrafverfahren.

Zu den Bereichen des Steuerstrafrechts gehören das eigentliche Steuerstrafverfahren, die Tätigkeiten im strafrechtlichen Ermitt­lungsverfahren, die Fertigung strafbefreiender Selbstanzeigen, die Unterstützung bei einem gegen den Mandanten eingeleiteten Durchsuchungsverfahrens und ggf. die Beratung und Verteidigung eines Mandanten, der sich in Untersuchungshaft befindet.