Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmannes. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartner sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. Das Wesen des Handelsrechts wird bestimmt vom Gedanken der Rechtssicherheit und vom Vertrauen in die Handlungen des Kaufmannes.
Darauf beruht der Aufbau des Registerwesens (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Unternehmensregister, Schiffsregister), die Ausbildung besonderer Vollmachten mit typisierten Inhalt (Prokura, Handlungsvollmacht) und der weitere Vertrauensschutz bei der Rechtsscheinhaftung.
- Rechtsanwälte Dr. Behrens & Schick in Kevelaer am Niederrhein