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Thema: Handels- und Bilanzrecht

Ausschluss von weitergehenden Ansprüchen nach § 17e Abs. 2 S 3 EnWG

BGH, EnZR 39/17

Ein Entschädigungsanspruch nach § 17e Abs. 2 S.1 EnWG besteht auch dann, wenn der verbindliche Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nach Maßgabe von § 17d Abs. 2 S. 9 EnWG festgelegt worden ist, sondern im Wege einer bis zum 29.08.2012 erteilten unbedingten Netzanbindungszusage, wie sie in dem von der Bundesnetzagentur im Oktober 2009 veröffentlichten Positionspapier zur Netzanbindungsverpflichtung gemäß § 17 Abs. 2a EnWG unter Nr. 2.4 als Mittel zur Gewährleistung der erforderlichen Planungssicherheit vorgesehen war. Die in § 17e Abs. 2 S. 3 EnWG vorgesehene Rechtsfolge, dass weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden ausgeschlossen sind, tritt auch dann ein, wenn bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung absehbar war, dass der in einer unbedingten Netzanbindungszusage mitgeteilte, nach dem Inkrafttreten der Regelung liegende Termin nicht eingehalten wird.


 

Thema: Haftung im Straßenverkehr & Transportwesen

Wanderwege müssen gewidmet sein, um eine der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast zu verpflichten

OLG Karlsruhe, 17.01.2022, 25 U 417/21

Wanderwege als beschränkt öffentliche Wege können nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 b StrG BW zu den Gemeindestraßen gehören mit der Folge, dass der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast nach § 44 StrG BW die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Widmung für den öffentlichen Verkehr nach § 2 Abs. 1 StrG BW vorliegt. Ist die Gemeinde nicht Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich der Wanderweg befindet, erfordert eine solche Widmung die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder die Erlangung des Besitzes durch die Gemeinde nach einem der in § 5 Abs. 1 StrG BW geregelten Verfahren. Der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegt dem Anspruchssteller.
 


Thema: Ehegattentestament

Verneinung der Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

OLG Saarbrücken, 17.12.2021, 5 U 22/21

Die Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes kann zu verneinen sein, wenn die alsbald verstorbene Ehefrau bei Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments schwer erkrankt war, seit der Heirat nicht mehr gearbeitet und auch kein nennenswertes Vermögen in die Ehe eingebracht hatte und das verhältnismäßig junge Alter der Ehegatten die Möglichkeit einer Wiederheirat des Überlebenden nahelegte.

 


Thema: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen

Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

BGH, 16.02.2022, XII ZB 355/21

Der Rechtspfleger ist nur dann funktionell für die Bestellung eines Kontrollbetreuers zuständig, wenn sie nicht zugleich eine Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf enthält. Wird dem Kontrollbetreuer diese Ermächtigung erteilt, ist das gesamte Geschäft dem Richter vorbehalten. Die unwirksame Entscheidung des funktionell unzuständigen Rechtspflegers ist im Rechtsbehelfsverfahren ohne Rücksicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit aufzuheben, und die Sache ist an den Richter des Ausgangsgerichts zur Behandlung und Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückzuverweisen.